Der Rechtsstaat und die Entwicklung der
Zivilgesellschaft (Rede in Beijing, 12./13.06.2000)
Rede von Dr. Antje Vollmer
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
anlässlich der Eröffnungsveranstaltung des Rechtsstaatsdialogs zwischen der
Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland Rechtsbindung und
der Verwaltung und Individualrechtsschutz
Peking, 12./13. Juni 2000
"Ohne einen politisch garantierten öffentlichen Bereich hat Freiheit in
der Welt keinen Ort, an
dem sie erscheinen könnte, und wenn sie auch immer und unter allen
Umständen als
Sehnsucht in den Herzen der Menschen wohnen mag, so ist sie doch
weltlich nicht
nachweisbar. Im Sinne einer nachweisbaren Realität fallen Politik und
Freiheit zusammen...".
Hannah Arendt)
Einleitung
Alle europäischen Vorstellungen von einer zivilen Herrschaft haben ein
Vorbild: Athen. Die griechische Polis gilt als die "Wiege der
Demokratie" und damit auch der Zivilgesellschaft. Die Bürger von
Athen bestimmten über alle öffentlichen Dinge. Die Agora, also der
Marktplatz, war der öffentliche Raum, in dem die politischen
Angelegenheiten erörtert und entschieden wurden. Die Bürger waren an
allen wichtigen Entscheidungen beteiligt und stimmten darüber ab, ob
Denkmäler gebaut oder ob Steuern gezahlt wurden. Sie wählten ihre
Beamten und Generäle und verbannten jene, die ihnen zu mächtig
erschienen.
Aber wir wissen heute auch, dass diese Urform der Demokratie, dieses
sich gemeinsam und ausschließlich den politischen Angelegenheiten
widmen zu können, bestimmte Vorbedingungen vorfand: Alles war klein
- wie eine Nußschale - der politische und der private Raum waren strikt
getrennt. Des weiteren: Nur freie Männer über zwanzig Jahre galten als
Bürger von Athen. Nur sie genossen die Freiheit des öffentlichen
Raumes. Frauen, Kinder, Fremde und Sklaven blieben Zeit ihres Lebens
ausgeschlossen. Sie gehörten ins Reich der Privatheit und waren dort
der Macht ihres Besitzers anheim gegeben.
Weshalb übt die Polis dennoch bis heute solch eine Faszination aus?
Zwei Gründe möchte ich anführen:
1. Alle Bürger widmeten sich den gemeinschaftlichen Dingen - zum
Wohle aller. Notwendige Bedingung der Polis war, dass sich die Bürger
versammeln und in einem Prozess des freien Austausches ihrer
Ansichten, Gedanken und Meinungen wählen und entscheiden konnten.
Es musste also diesen öffentlichen Raum geben.
2. Über die öffentlichen Angelegenheiten wird gemeinsam beraten und
im Konsens entschieden.
In der athenischen Polis finden sich zugleich die Ursprünge von
Staatlichkeit und Zivilgesellschaft. Ja, Staat und Zivilgesellschaft waren
nichts Getrenntes. Die Gemeinschaft der Bürger von Athen war
zugleich Zivilgesellschaft und Staat.
Die Sehnsucht nach der Polis hat Europa nie verlassen. Sie drückt sich
in unserem Begriff des "Politischen" aus, der ja von dem Wort "Polis"
stammt. Über das Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgern, über das
gemeinschaftliche Handeln zum Wohle aller ist immer philosophiert
und disputiert worden. Thomas von Aquin hat den Zusammenhang
zwischen Alleinherrschaft und Zivilgesellschaft anschaulich
beschrieben:
"Es ereignet sich nämlich meistens, dass die Menschen, die unter der
Herrschaft eines Königs leben, recht lässig auf das Gemeinwohl
bedacht sind. Sie meinen, dass alles, was das Gemeinwohl anlangt,
nicht ihre Sache sei, sondern die eines andern, dessen Macht sie die
gemeinsamen Güter überanwortet sehen. Wenn sie hingegen sehen,
dass das Gemeinwohl nicht der Zuständigkeit eines Einzigen
ausgeliefert ist, so denken sie nicht mehr, es handele sich um die
Angelegenheit eines anderen, sondern jeder sucht es, als wäre es seine
Eigene, zu verwirklichen. Dabei zeigt es sich durch die Erfahrung, dass
eine Stadt, die durch jährlich neu zu bestellende Führer regiert wird,
bisweilen zu höheren Leistungen befähigt ist als ein König, der drei
oder vier Städte beherrscht. Kleine Steuern, die von Königen
eingetrieben werden, trägt man schwerer als große Lasten, wenn sie
von der Gemeinschaft aller Bürger auferlegt werden."
(Thomas von Aquin, über die Herrschaft des Fürsten, erstes Buch, 4.
Kapitel).
Teil 1. Was ist die Zivilgesellschaft heute?
Ich will ihnen hierzu eine Geschichte erzählen, die von Francis
Fukoyama erzählt wurde:
Allmorgendlich an Werktagen vollzieht sich in einem Vorort von
Washington ein seltsames Ritual. Vor Bobs Restaurant an einer
Straßenkreuzung sammelt sich zur Stoßzeit eine Menschenschlange.
Ein Auto fährt vor, zwei oder drei Pendler steigen ein - Fahrer und
Insassen kennen sich nicht - und zusammen fahren sie weiter ins
Zentrum von Washington. Am Abend wiederholt sich das Ritual in
umgekehrter Reihenfolge: Mit lauter fremden Menschen besetzte Autos
kommen aus der Stadt zurück, die Passagiere steigen an der
Straßenkreuzung aus, nehmen ihre eigenen Fahrzeuge und machen
sich auf den Heimweg. Die Menschen nennen sich selbst
"Wegschnecken". Das ganze begann 1973, als die Regierung unter dem
Eindruck der Ölkrise die Hauptstraße in eine neue Kategorie einstufte
und verlangte, dass nur Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen diese
Straße zur Hauptverkehrszeit benutzen dürften. Aufgrund dieser
rechtlichen Norm haben die "Wegschnecken" im Laufe der Jahre ein
differenziertes System von Regeln entwickelt. Autos und Pendler
warten jeweils in einer Schlange. Die Fahrgemeinschaften bilden sich
eine nach der anderen, keiner drängelt sich vor. Die Pendler können es
ablehnen, in ein bestimmtes Auto zu steigen. Rauchen und Geld
anzunehmen sind verboten. Die Etikette der Fahrgemeinschaften
verlangt, dass keine heiklen Gesprächsthemen, wie etwa Religion und
Politik, berührt werden.
Niemand hat diese Kultur der Fahrgemeinschaften gezielt geschaffen.
Keine staatliche Verwaltung, keine historische Tradition, kein
charismatischer Führer hat irgendwann die Regeln festgelegt, wo man
zusammenkommt und wie man sich zu verhalten hat. Diese
Fahrgemeinschaften entstanden einfach aus dem Wunsch der Pendler,
schnell in die Stadt zu gelangen. Ursächlich war eine Rechtsnorm der
Regierung. Entstanden ist ein soziales System, eine zivile
Gemeinschaft von Pendlern, die sich unausgesprochen Regeln
gegeben hat, damit sie im Interesse aller und zum Wohle aller schneller
in die Stadt kommen.
Nun werden Sie sich fragen, was diese Geschichte mit der
Zivilgesellschaft und dem Rechtsstaat zu tun hat. Ich behaupte, alle drei
Grundwerte der Zivilgesellschaft finden sich hier.
Die erste Grundregel lautet:
- Die Zivilgesellschaft kann täglich neu entstehen, an unterschiedlichen
Orten und aus unterschiedlichen Anlässen. Sie braucht keine festen
Gründungsregeln. Manche aus Deutschland werden einwenden, für
zivilgesellschaftliche Aktivitäten brauche man feste Vereine oder
Organisationen, die sich für bestimmte Zwecke, nicht kommerzieller
Art, zusammengeschlossen haben.
Dies widerspricht der zweiten Grundregel, die lautet:
Die Zivilgesellschaft besteht sowohl aus Vereinigungen, die sich
spontan und für einen kurzen Zweck gebildet haben, wie auch aus
kontinuierlich über einen langen Zeitraum zusammengeschlossenen
Organisationen. So hat sich beispielsweise ein Eltern-Lehrer-Verein
zum Ziel gesetzt, die Bildung ihrer Kinder voranzubringen. Sind die
Kinder erwachsen, löst sich der Zusammenhang auf. Investoren, die ein
Kraftwerk bauen wollen, gründen einen Verein, der für das Kraftwerk
wirbt. Die Zivilgesellschaft ist das breite und vielfältige Spektrum von
Gruppen, die sich für höchst unterschiedliche Zwecke engagieren. Sie
setzt sich aus wirtschaftlichen Institutionen wie aus wohltätigen
Vereinen oder Organisationen oder Netzwerken zusammen. Die
Zivilgesellschaft ist die Summe aller Arten von bürgerschaftlichem
Engagement.
Für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft sind ehrenamtliche
wie kommerzielle Gruppen gleich wichtig.
Es zeigt sich zudem, dass die zivilgesellschaftlichen Gruppen und
Akteure wechseln, d. h. je nach Bedürfnis oder Interesse der Menschen
neu entstehen oder verschwinden. So sind heute vielleicht
Fußballvereine moderner als Turnvereine. Kleinaktionäre gründen einen
Verein, um in Aktionärsversammlungen besser mitreden zu können.
Das Ansehen der Gewerkschaften nimmt in den westlichen
Gesellschaften ab, während Internet-Netzwerke zunehmen. Kirchliche
Gruppen, soziale Dienste wie Altenvereine und Jugendarbeit, die Arbeit
in Bildung, Kunst, im Umweltschutz, die Hilfe für Gefangene, all diese
Bereiche bilden die vielfältigen Gruppen und Vereine des
bürgerschaftlichen, zivilen Engagements.
Die modernste, ja aktuellste Form der Zivilgesellschaft ist der chatroom
oder das Online-Diskussionsforum im Internet. Ja, man könnte sagen,
dass mit dem Internet eine Technologie zur Verfügung steht, welche die
Möglichkeit bietet, freiwillige soziale Bindungen in einem neuen
einzigartigen Umfang einzugehen: Wir können uns mit Menschen rund
um den Globus zusammentun, mit ihnen reden, handeln und sogar
entscheiden. Erstmals wurde in Deutschland ein Universitätspräsident
mittels einer Internetabstimmung gewählt.
So vielfältig die Zivilgesellschaft ist und über wie viele Gruppen,
Organisationen, Vereine und Netzwerke sie auch verfügt, so ist sie vor
allem -und dies ist die dritte Grundregel:
- der Ort, wo das Gemeinwohl im Vordergrund steht, wo Gemeinsinn, ja
wo auch Moral und Ethik in der modernen Gesellschaft vermittelt und
gelebt werden.
In Frankfurt am Main sammelt ein Verein jeden Tag in Bäckereien, in
Hotels und auf Märkten nicht verkaufte Brote, Gemüse und Essen ein,
um es an Obdachlose und arme Menschen zu verteilen. Dieser Verein
ist keine staatliche Angelegenheit, sondern wurde von einer heute 70
Jahre alten Frau ins Leben gerufen. Sie hat sich vor einigen Jahren mit
anderen zusammen getan und mit Hotels, Bäckereien und
Lebensmittelgeschäften gesprochen, um diesen sozialen Dienst zu
organisieren. Heute schließen sich immer mehr Hotels oder Bäckereien
an und beteiligen sich an dieser sozialen, nicht staatlichen Hilfe.
In der Zivilgesellschaft wird das rechte Verhalten, werden soziales
Engagement, moralische Regeln und ethische Werte vermittelt. Dort,
wo früher die Familie, insbesondere die Großfamilie mit ihren mehreren
Generationen, die grundlegenden ethischen Regeln des Verhaltens
einübte, ist heute der Platz der Zivilgesellschaft. Wie Thomas von Aquin
sagte, nur diejenigen Bürger, die der Auffassung sind, selbst am
gemeinen Wohl teilzunehmen, sind auch bereit Steuern zu zahlen und
den Staat zu bejahen und zu unterstützen. Freie Gruppen wie der kleine
Verein in Frankfurt stehen für die ungeschriebenen Regeln des rechten
Verhaltens, sie halten die Gemeinschaft zusammen, und sie sorgen
dafür, dass Regeln eingehalten werden.
Teil 2. Welche Rolle spielt nun der Rechtsstaat in diesem
Zusammenhang? Braucht die Zivilgesellschaft den Rechtsstaat und
wenn ja, wozu?
Ich möchte Sie an diesem Punkt mit der Entstehung des Rechts in
Europa vertraut machen:
In Rom entstand das westliche Recht. 450 vor Christi verfasste eine
Kommission aus zehn Männern - sozusagen die früheste
gesetzgebende Versammlung - die Zwölftafelgesetze, die erste
Kodifikation des Römischen Rechts. Der Zweck der Zwölftafelgesetze
war es, Spannungen zwischen Plebejern und Patrizierin zu befrieden
und die Plebejer zu schützen. Denn nur die vermögenden Bürger
erhielten die Bürgerrechte. Sie traten zusammen in den
institutionalisierten Staatsorganen. Die Plebejer waren von der
Herrschaft ausgeschlossen.
Die zwölf Tafeln wurden auf dem Forum ausgestellt, so dass jeder sie
öffentlich lesen und besprechen konnte. Schon damals war das Gesetz
(lex) untrennbar mit dem Recht (ius) und der Rechtsprechung (iudica)
verknüpft, während Gerechtigkeit (iustitia) nicht unmittelbar zu dieser
Dreiheit gehörte.
Gerechtigkeit war vom Recht zu unterscheiden. Moralisch konnte
durchaus etwas anderes gelten, als im Gesetz bestimmt war. Diese
Trennung von Moral und Gesetz einerseits und Gerechtigkeit und Recht
andererseits besteht bis heute fort.
Wie ich gezeigt habe, vermittelt die gut funktionierende
Zivilgesellschaft Moral, Ethik und Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Im
Unterschied hierzu verwirklicht der Rechtsstaat das Recht, aber nicht
zwangsläufig Gerechtigkeit. Das Recht setzt Grenzen und schränkt
damit das Handeln der Menschen ein. Wäre jeder frei zu tun und zu
lassen was er will, so hätte dies keine Freiheit zur Folge, sondern das
Recht des Stärkeren würde herrschen.
"Recht ist der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des
einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der
Freiheit zusammen vereinigt werden kann" hat Immanuel Kant
(Methaphysik der Sitten, T. 1 Einleitung in die Rechtslehre, § B)
geschrieben. Das Recht beschränkt also die Handlungsfreiheit des
Einzelnen um der Freiheit aller willen. Es bleibt die schwierige Frage
nach dem Maßstab und den Grenzen der notwendigen
Freiheitsbeschränkungen. Die Grenzen können ja auch so eng
geschnürt werden, dass von der Freiheit, die ermöglicht und gesichert
werden soll, schließlich nichts mehr übrig bleibt.
Recht muss also bestimmte Qualitäten haben. Soll aus dem Recht ein
Rechtsstaat werden, so bedeutet dies die Absage an absolute Macht
und die Hinwendung zur Herrschaft des Rechts. Der Rechtsstaat
schützt die Bürger durch Mäßigung, Begrenzung und richterliche
Kontrolle der Staatsgewalt. Nur wenn das Recht durch Gesetze
gewährleistet wird, die in einem förmlichen und demokratischen
Verfahren zustande gekommen sind, und nur wenn die Gesetze
angewandt und durch die Rechtsprechung kontrolliert und überprüft
werden, sind die Anforderungen an den Rechtsstaat erfüllt.
Die Zivilgesellschaft kann ohne den Rechtsstaat, kann ohne das Recht,
das Gesetz und die Rechtsprechung nicht leben. Sie braucht
geschriebene Regeln. Sowie die Zivilgesellschaft moralische Regeln
entwickelt, braucht sie geschriebene Regeln, um sich entfalten zu
können. Ohne die Gewährleistungen des Rechts würde sie
verkümmern. Ohne Gerichte, die das Recht kontrollieren, wären
Gesetze wirkungslos.
Die Zivilgesellschaft braucht verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche und
auch strafrechtliche Gesetzgebung, um sich wirtschaftlich, sozial und
kulturell zu betätigen. Zu einer solchen Gesetzgebung gehören vier
Grundfreiheiten, damit Zivilgesellschaft und Recht im Einklang sind. Es
sind dies:
1. das Recht auf Eigentum: ohne die Möglichkeit, Privateigentum zu
erwerben und zu veräußern, ist die Entfaltung aller
zivilgesellschaftlichen Betätigung beschränkt.
2. Die Vereins- und Organisationsfreiheit. Hier ist größtmögliche
Freiheit geboten und notwendig. Hier ist aber auch rechtliche Sicherheit
von größter Wichtigkeit. Von einem Verein müssen wir verlangen, dass
er eine Satzung hat und Verfahren einhält, die es seinen Mitgliedern
ermöglicht, ihn zu kontrollieren und mitzuentscheiden. Der Rechtsstaat
erfüllt hier eminent praktische und wichtige Funktionen. Ein
Vorstandsmitglied, das zu Lasten der Gesellschafter oder der Aktionäre
handelt, muß ebenso wie der Vorstand eines Vereins, der die
Vereinskasse nicht richtig verwaltet, abgewählt werden können.
3. Der Rechtsstaat sichert durch das Gesetz und die Rechtsprechung
die Einhaltung des Rechts. Er schafft Rechtssicherheit, und erst dann
kann sich Zivilgesellschaft zum Wohle und im Dienste aller entwickeln.
4. Der Rechtsstaat bringt für sich allein keine Gerechtigkeit. Im
Einzelfall kann der Rechtsstaat durchaus ungerecht sein. Anders die
Zivilgesellschaft. Ihr Ziel ist die Verwirklichung des moralischen Kodex,
sei es im Wirtschafts-oder im Privatleben. Sie ist im sozialen Bereich
gemeinwohlorientiert. Aus ihr entstammen die Beamten und
Angestellten für die Staatstätigkeit. Sie unterstützt den Staat und
erleichtert ihm Reformen, während der Rechtsstaat das ordentliche
Funktionieren der Staatsgewalt gewährleistet.
Fassen wir zusammen: Die Zivilgesellschaft gründet sich auf vier
Regeln:
- sie hat ein moralisches und ethisches Fundament, sie bewahrt
Traditionen
- sie ist kleinräumig, lokal, ja familiär
- sie ist vielfältig, also plural und offen
- sie ist gerecht und gemeinwohlorientiert.
© 2015 Dr. Antje
Vollmer